Hinweis: Prof. Dr. Ninon Colneric ist Vorstandsmitglied des Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern (BIP) e.V., in dem ich seit Kurzem auch Mitglied bin. Ninon Colneric ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Sie war dort die erste deutsche Richterin.
Ich empfehle, die gesamte ausgezeichnete Analyse zu lesen. Link unten.
«Zu den Antisemitismusvorwürfen schrieb Yuval Abraham: „Der entsetzliche Missbrauch dieses Wortes durch die Deutschen, nicht nur, um palästinensische Kritiker Israels zum Schweigen zu bringen, sondern auch, um Israelis wie mich zum Schweigen zu bringen, die einen Waffenstillstand unterstützen, der das Töten in Gaza beendet und die Freilassung der israelischen Geiseln ermöglicht, entleert das Wort Antisemitismus seiner Bedeutung und gefährdet damit Juden in der ganzen Welt.“»
«Deutsche Politiker werden nicht müde, die besondere Verantwortung Deutschlands für jüdisches Leben zu betonen. Deutschland wird dieser Verantwortung jedoch nicht gerecht, solange eine gänzlich konturlose Definition von Antisemitismus propagiert wird, die faktisch in erster Linie den Staat Israel vor Kritik an seiner brutalen Unterdrückung der Palästinenser schützt.»
«Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf ein Argument eingehen, das von deutschen Politikern – und nicht nur von ihnen – immer wieder angeführt wird: Israel habe das Recht, sich zu verteidigen.»
«Mit diesem Argument hatte sich der Internationale Gerichtshof bereits in seinem sog. Mauergutachten vom 9.7.2004 befasst. Es ging es um die rechtlichen Konsequenzen des Baus einer Mauer auf dem besetzten palästinensischen Territorium. Der Gerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass der Bau der Mauer völkerrechtswidrig sei; Israel müsse sie zurückbauen und Schadensersatz zahlen. Den Einwand Israels, dass es ein Recht auf Selbstverteidigung habe, wies der Gerichtshof mit folgender Begründung zurück (Rn. 139): Art. 51 der UN-Charta erkenne ein Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs eines Staates gegen einen anderen Staat an. Israel behaupte jedoch nicht, dass die Angriffe gegen das Land einem ausländischen Staat zuzuschreiben seien. Israel könne sich auch nicht auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats berufen, die im Zusammenhang mit dem Angriff auf die USA am 9.11.2001 gefasst worden waren; denn die Bedrohung komme nicht von außerhalb, sondern aus dem besetzten palästinensischen Gebiet, über das Israel die Kontrolle ausübe.»
«Zu berücksichtigen ist auch, dass die UN-Generalversammlung in ihrer Resolution A/RES/38/17 vom 22.11.1983 die Rechtmäßigkeit des Kampfes von Völkern um Unabhängigkeit, territoriale Integrität, nationale Einheit und Befreiung von Kolonial- und Fremdherrschaft, Apartheid und fremder Besetzung mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes, bekräftigt hat (Ziff. 2). Sie nannte in diesem Zusammenhang ausdrücklich das palästinensische Volk (Ziff. 3).»
«Am 5.4.2024 forderte der UN-Menschenrechtsrat ein Waffenembargo gegen Israel, um weitere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu verhindern. Wann zieht Deutschland endlich diese Konsequenz?»
https://mailchi.mp/0f300403e90e/bip-aktuell-350-die-verantwortung-deutschlands
This is not Germany! Es gibt Widertandskämpfer.