Angemeldet als:

Dr. med. Henrich
ProVegan Stiftung
www.ProVegan.info

Logo

Der Jäger sperrt seinen Hund in den Bau, in dem die Fehe mit den Kleinen sitzt. Dort unten, unsichtbar für den Jäger und das Gesetz, findet ein blutiger Kampf statt, der oft Stunden dauert und für die Mutter und ihre Babys IMMER tödlich endet. Häufig ist der Hund verletzt. Die Füchse werden erschossen, erschlagen oder erwürgt.

Schützt die Füchse.
SAGT NEIN ZUR SCHONZEIT FÜR JÄGER!!!

Heike Heinzes Foto

Als Mail erhalten:

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

im Auftrag mehrerer Tierrechtsorganisationen, darunter PETA Deutschland e.V., Wildtierschutz Deutschland e.V. und der Initiative zur Abschaffung der Jagd hat Rechtsanwalt Dominik Storr Strafanzeige wegen einer Massentötung von Füchsen bei einer „Fuchswoche“ im Spessart gestellt.

Lesen Sie dazu nachfolgende Pressemitteilung.

Die Strafanzeige finden Sie als pdf-Datei in der Anlage.

Viele freundliche und tierfreundliche Grüße von der Initiative zur Abschaffung der Jagd www.abschaffung-der-jagd.de.

– Pressemitteilung –

Strafanzeige wegen der Massentötung von Füchsen im Spessart

Massentötung von Füchsen war weder vom Tierseuchenrecht noch vom Jagdrecht gedeckt

Einem Pressebericht in der Main Post vom 08.02.2013 zufolge kam es bei einer von den Kreisgruppen Lohr und Marktheidenfeld des Bayerischen Landesjagdverbandes zwischen dem 20.01. und 03.02.2013 veranstalteten revierübergreifenden „Fuchswoche" zur Massentötung von 92 Füchsen. Als Rechtfertigung für diese Massentötung von Wirbeltieren, die grundsätzlich dem Schutz des Tierschutzgesetzes (TierSchG) unterstehen, wurde vor allem die Seuchengefahr durch Tollwut, Fuchsbandwurm und Räude genannt.

Wegen dieses Sachverhaltes haben nun zahlreiche Tierschutzorganisationen über die Kanzlei Storr aus Neustadt am Main Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft Würzburg eingereicht.

Jäger sind für die Bekämpfung von Tierseuchen nicht zuständig

Für die Abwehr von Tierseuchen, auch für vorbeugende Maßnahmen, war die Jägerschaft nicht zuständig. Ausschließlich sachlich und örtlich zuständig für Maßnahmen der Seuchenabwehr und/oder -vorbeuge war vielmehr nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts (TierSVollzV) und Art. 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) das Landratsamt Main-Spessart.

Deutschland gilt seit 2008 offiziell als tollwutfrei

Das Argument, dass die Jäger die Tollwut bekämpfen und daher Füchse wie am Fließband erlegen müssen, ist eine längst widerlegte Mär. Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit als tollwutfrei.

Auch die Gefahr vor Fuchsbandwurm gehört „ins Reich der Legenden“

Zudem ist in Deutschland kein einziger Fall einer Fuchsbandwurminfektion eines Menschen über Waldbeeren etc. dokumentiert. So berichtete das Magazin „Welt der Wunder“ am 18.6.2012 unter Berufung auf Mediziner vom Uniklinikum Ulm und von der Universität Würzburg, die offiziell Entwarnung gaben:

„Dass man sich auf diese Weise mit dem Fuchsbandwurm infizieren kann, darf endgültig ins Reich der Legenden verbannt werden.“

Auch die von den verantwortlichen Jägern vorgeschobene „Räude“ konnte die Massentötung von 92 Füchsen nicht rechtfertigen. Aus dem Pressebericht in der Main Post ging nämlich hervor, dass lediglich bei acht erlegten Füchsen ein Befall mit Räude festgestellt werden konnte.

Revierübergreifende Massentötung von Füchsen war eine illegale Jagdmethode

Die Durchführung von revierübergreifenden Jagdausübungsmaßnahmen sieht das gegenwärtige Jagdrecht in Bayern nicht vor. Diese Art der Jagd bedürfte einer Gesetzesänderung. Dies hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz erkannt und hat daher sein Jagdgesetz als erstes Bundesland entsprechend geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch „jagdbezirksübergreifende Bejagungen” durchführen können.

Die revierübergreifende Massentötung von Füchsen im Spessart war daher nach bayerischem Jagdrecht illegal und verstößt somit gegen das Tierschutzgesetz.

Keine Rechtfertigung der Massentötung von Füchsen aus wildbiologischer Sicht

Anders, als von Jägern oft behauptet, nehmen unbejagte Fuchsbestände keinesfalls überhand. Komplexe Sozialstrukturen, in denen bei hoher Populationsdichte und geringem Jagddruck deutlich weniger Welpen zur Welt kommen, beschränken die Vermehrungsrate. Der renommierte Biologe und Fuchsforscher Dr. Erik Zimen kommentierte dieses Phänomen plakativ mit den Worten „Geburtenbeschränkung statt Massenelend“. Im Normalfall bringt eine Füchsin drei bis fünf Junge zur Welt. In Gebieten, in denen Füchse stark verfolgt werden, können es jedoch doppelt so viele sein. Auf diese Weise können Verluste schnell wieder ausgeglichen werden. Füchse erfüllen zudem eine wichtige Rolle als „Gesundheitspolizei“. Sie fangen hauptsächlich Mäuse – zum Nutzen der Landwirtschaft –, vertilgen Aas und erbeuten meist kranke oder verletzte Tiere und tragen somit zur Gesunderhaltung der Tierpopulationen bei. Doch der Fuchs ist nicht nur „Gesundheitspolizei“ der Felder und Wiesen, sondern er trägt auch zum Schutz des Waldes bei, da er Waldwühlmäuse vertilgt.

Was bleibt? – Die Freude am Jagen und Töten

Wenn nun „Tollwut“, „Räude“ und „Fuchsbandwurm“ als „Jägerlatein“ entlarvt sind, was sind dann die wahren Gründe für die Fuchsjagd? Hier geben die einschlägigen Jagdzeitschriften und Jäger-Foren im Internet schnell Aufschluss: Von „Lust am Nachstellen und Erbeuten“ ist dort die Rede, von der „Waidmannsfreude, einen Fuchs im Schrotschuss rollieren (sich überschlagen – Anm.) zu lassen“, vom „Reiz der winterlichen Fuchsjagd“, vom „Jagdtrieb“, vom „Jagdfieber“ und vom „Kick“, den der Jäger beim tödlichen Schuss erlebt.

„Die Freude am Töten allein kann jedoch nicht als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes angesehen werden“, so Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Tierschutzorganisationen vertritt. Die eingereichte Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hält der auf Jagdrecht spezialisierte Jurist nicht nur für berechtigt, sondern auch für absolut begründet.

Neustadt, den 18.02.2013

Rechtsanwalt
Dominik Storr