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„Was ist höher zu bewerten, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Zuständen in einem Öko-Geflügelhof oder die Rechte eines Gewerbebetriebes? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dazu ein eindeutiges Urteil gefällt: Illegal aufgenommene Filmaufnahmen sind zulässig, wenn sie Missstände von erheblichem öffentlichen Interesse offenlegen.“

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/bundesgerichtshof-heimliche-aufnahmen-aus-bio-huehnerstaellen-sind-zulaessig-a-1202077.html