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„Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Anne Peters LL.M. (Harvard), Direktorin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, kommt zu dem Ergebnis: Die Fortsetzung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln ist verfassungswidrig.“

„2013 hatte der Bundestag eine verbindliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 beschlossen. Ab Januar 2019 sollte die betäubungslose Kastration von Ferkeln verboten sein. Dagegen lief die Agrarlobby Sturm: Die Frist könne nicht eingehalten werden. Dabei hatte die Agrarindustrie 5 Jahre Zeit! Um die Frist um zwei weitere Jahre zu verlängern, wurde mit der Mehrheit der Abgeordneten der CDU, CSU, SPD und der AfD am 17.12.2018 das Tierschutzgesetz geändert. PETA weist darauf hin, dass der Agrarausschuss und der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Fristverlängerung zustimmten, obwohl der Juraprofessor Dr. Jens Bülte als Sachverständiger des Agrarausschusses zu dem Ergebnis kam, dass eine weitere Verlängerung verfassungswidrig wäre: Laut Artikel 20a Grundgesetz (Tierschutz als Staatsziel) sei ein sofortiges Verbot der betäubungs­losen Kastration unvermeidlich, da der Schutz des Verfassungsgutes anders nicht gewährleistet werden könne.“

https://freiheit-fuer-tiere.de/artikel/verlaengerung-ferkelkastration-verfassungswidrig.html