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«Demnach sind die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht drohten, weniger schwer als die Nachteile, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien. Wörtlich heißt es in dem Beschluss des Gerichts: “Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.” Die Teil-Impfpflicht begegne deshalb “zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken”. (Az. 1 BvR 2649/21)»

Anmerkung: Die Begründung ist wirklich spektakulär. Es zeigt ein desolates Bild vom Wissensstand und vom intellektuellen Zustand der beteiligten Verfassungsrichter. Es ist nunmehr hinreichend bekannt, dass die gentechnische Experimentalimpfung definitiv verheerende Nebenwirkungen hat und die katastrophalen Nebenwirkungen weitestgehend dadurch vertuscht werden, dass die Impftoten innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung als Ungeimpfte gelten (https://www.veganbook.info/wie-vertuscht-man-impftote-antwort-impftote-bis-14-tage-nach-der-gentechnischen-experimentalimpfung-gelten-als-nichtgeimpfte/). Mittlerweile ist ebenfalls unbestritten, dass eine geimpfte Person das Virus genauso überträgt wie eine ungeimpfte Person. Somit ist es für die «vulnerablen Menschen» völlig irrelevant, ob die Kontaktperson geimpft oder ungeimpft ist. Es könnte wahrscheinlich sogar so sein, dass durch das geschwächte Immunsystem von den Geimpften eine insgesamt grössere Gefahr ausgeht.

Sollte es nicht am desolaten Wissens- und Geisteszustand der Verfassungsrichter liegen, dann bleibt nur noch die moralische Bankrotterklärung: Viele der Verfassungsrichter kommen aus der Politik und wurden alle durch die Politik in ihr Amt befördert. Anstatt die Verfassung zu verteidigen machen sie weiterhin Politik, um die dilettantische Regierungspolitik zu stützen. Das ist nicht nur spektakulär, sondern in ganz bedrohlicher Weise demokratiezerstörend.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-02/bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantrag-zu-teil-impfpflicht-ab