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«Das Urteil bleibt Stückwerk, solange die deutsche Justiz fortwährend an der Herausforderung scheitert, ihre unrühmliche Tradition willfähriger Staatsdiener zu beenden und politisch erwachsen zu werden. Die deutschen Juristen als Berufsstand, als Organ der Rechtspflege – einzelne Ausnahmen bestätigen die Regel – haben kontinuierlich versagt: in der Weimarer Republik, als die politische Gewalt Normalität wurde, man denke nur an die bekanntesten Mordopfer Rathenau, Erzberger, Liebknecht und Luxemburg. Sie haben 1933 versagt, als eine Bande von Kriminellen vor aller Augen den Staatsterror etablierte. Sie haben 1945 versagt. Kein einziger Richter, so schreibt Ingo Müller in „Furchtbare Juristen“, wurde von seinen deutschen Juristenkollegen juristisch für seine monströsen Urteile zur Verantwortung gezogen.»

https://reitschuster.de/post/darf-man-bundestagsabgeordnete-verfassungsfeinde-nennen/