«Eine ernsthafte Jagdethik müsste diese Legitimität jedoch ergebnisoffen prüfen und auch zu dem Ergebnis kommen können, dass eine Tötung ohne vernünftigen Grund zu unterlassen ist. Nutzen, Erforderlichkeit, Leiden und sonstige Folgen einzelner Jagdpraktiken werden im DJV-Papier nicht anhand eines überprüfbaren Maßstabs bewertet.»
«Wer über Jagdethik spricht, darf die zentrale Frage nicht überspringen: Unter welchen konkreten Voraussetzungen darf ein empfindungsfähiges Tier getötet werden? Tradition, Freiheit und die bloße Einhaltung jagdrechtlicher Regeln beantworten diese Frage nicht. Begründungspflichtig ist nicht erst die Art und Weise des Tötens, sondern bereits die Entscheidung zur Tötung: Welches konkrete Ziel wird verfolgt, ist die Maßnahme nachweislich geeignet und erforderlich, welche milderen Alternativen bestehen, und welche Leiden und Schäden verursachen sie?»
«Ethik beginnt nicht bei der Kommunikation eines Abschusses, sondern bei der ergebnisoffenen Entscheidung, ob er überhaupt stattfinden darf. Wo Eignung und Erforderlichkeit nicht nachgewiesen oder Leiden und Schäden nicht vertretbar begrenzt werden können, ist auf die Tötung zu verzichten.»
Anmerkung: Die Jagd ist eine aus meiner Sicht eine höchst pathologische Erscheinung, um Mordlust zu befriedigen. Es werden Pseudogründe zur Rechtfertigung erfunden, um der unethischen Mordlust nachgehen zu können. Diese Mordlust halte ich aus medizinischer Sicht für pathologisch. Deshalb stimme ich dem 1. Präsident der Bundesrepublik Deutschland Prof. Dr. Theodor Heuss zu: «Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.»
https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/djv-jagdethik-vernuenftiger-grund
