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«Das Risiko einer schweren Invalidität oder möglichen Todesfolge für alle von der Zielpopulation erfassten Patienten und Patientinnen und damit eine ernsthafte Gefährdung der öffentlichen Gesundheit war ebenso wenig gegeben, wie aufgrund der Zulassungsstudien die begründete Erwartung eines großen therapeutischen Nutzens der Vakzine, weder in Bezug auf eine wirksame Reduktion der Übertragbarkeit noch auf die Verhinderung von schweren Krankheitsverläufen oder Todesfällen. Die bereits aus den Zulassungsstudien (Tierstudien) ersichtlichen und erheblichen Risiken überstiegen zudem den kaum bis nicht vorhandenen Nutzen deutlich. Ferner war absehbar – und von den Herstellerinnen noch nicht einmal bestritten –, dass weitere Daten nicht würden geliefert werden können, insbesondere nachdem die Kontrollgruppen bereits im Dezember 2020 aufgelöst worden waren und damit belastbare Nachweise einer mittel- und langfristigen Wirksamkeit und Sicherheit nicht mehr würden erbracht werden können.»

«Swissmedic unterschlägt mit dieser fortgesetzten, gravierenden Verletzung heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten zentrale Warnhinweise und informiert die Öffentlichkeit in irreführender Weise, weshalb wir eine Strafbarkeit der für die Zulassungsbehörde handelnden Personen gemäss Art. 86 Abs. 1 lit. a HMG als gegeben erachten. Zu prüfen wird dabei insbesondere auch eine Qualifikation im Sinne von Art. 86 Abs. 2 lit. a HMG sein, wonach (mit schwerer Strafe) bestraft wird, wer durch die Herstellung von Arzneimitteln die in der Grundnorm umschriebenen Sorgfaltspflichten verletzt und dabei weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung die Gesundheit von Menschen konkret gefährdet.»

«Strafrechtliches Fazit»

  • «Swissmedic erteilte die Zulassung für einen Impfstoff, der weder notwendig noch wirksam noch sicher ist (widerrechtliche Zulassung).»
  • «Swissmedic unterschlägt permanent zentrale Warnhinweise und informiert die Öffentlichkeit in irreführender Weise (Täuschung der Bevölkerung).»
  • «Swissmedic unterhält ein völlig unzureichendes Meldesystem (mangelnde Marktüberwachung).»

«Staatliche Institutionen wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und private Akteure (Ärzte; Medien) übernehmen die Falschinformationen von Swissmedic. Der Multiplikatoreffekt führt zu einer geballten Desinformation der Bevölkerung, verunmöglicht eine korrekte Nutzen-/Risiko-Analyse im Einzelfall und führt schliesslich zu unnötigen Gesundheitsschäden in grossem Ausmass. Opfer werden mit ihren Leiden nicht ernst genommen, falsch behandelt und müssen sich selbst helfen. Die wahren Ursachen der zunehmenden Gesundheitsschäden werden verdrängt, und es türmen sich horrende private wie öffentliche Gesundheitskosten auf.»

https://netzwerkkrista.de/2022/12/08/schweizer-strafanzeige-gegen-swissmedic-und-impfende-aerzte/