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Die ständige Knallerei zu Silvester, Nationalfeiertagen und privaten Veranstaltung ist ein Verbrechen gegenüber den Wildtieren, Haustieren, kranken und sterbenden Menschen.

Die Begründung der Initiative:

„Der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen Immissionen ist in vergangener Zeit durch Gesetze ständig nachhaltig verbessert worden. Dagegen haben Lärm- und Umweltbelastung durch Feuerwerk zugenommen. Nebst traditionellen Feuerwerken verzeichnen wir in zunehmendem Mass wilde Knallereien während des ganzen Jahres. Besonders gravierend sind die Tage vor oder nach dem Nationalfeiertag oder Silvester. Für viele Menschen und Tiere, die darunter leiden, stellt die Knallerei sogar eine akute Gefahr dar. Auch sind wiederholt Verletzte, Tote und Brände durch unkontrollierte private Feuerwerke zu beklagen. Die Feinstaubbelastung durch Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen erreicht am Nationalfeiertag oder an Silvester jeweils Spitzenwerte. Die Initiative will einen sinnvollen Umgang mit Feuerwerk. Die Tradition der offiziellen 1.-August-Feuerwerke und lokalen Jugendfest-Feuerwerke soll auf menschen- und tierfreundliche Art gewahrt bleiben, hingegen soll die umweltbelastende, unkontrollierte und gefährliche private Knallerei verboten werden.“

Die Regierung lehnt die Initiative ab. Interessant die menschenverachtende, tierverachtende und umweltverachtende Begründung der Regierung:

  1. Die negativen Auswirkungen der Feuerwerke auf die Gesundheit sowie auf das Wohlbefinden von Mensch und Tier seien «nicht besonders gewichtig».
  2. Eine Annahme der Initiative würde gemäss Regierungsrat den Strafbehörden Mehrarbeit verursachen. Ein nahezu absolutes Verbot für das Abfeuern von Feuerwerken dürfte zu einer erhöhten Anzahl an entsprechenden Widerhandlungen führen. Daraus würde ein erhöhter Ressourcenbedarf bei den Strafverfolgungsbehörden resultieren.

http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/aargauer-regierung-gegen-verbot-von-privatem-feuerwerk-128125340

Die Website der Initiative: http://www.feuerwerksinitiative.ch/

Die Abstimmung erfolgt im März 2015