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Unfassbar: Ein Tierquäler hält seine Rinder rund um die Uhr in Anbindehaltung. Das Verwaltungsgericht verlangt lediglich 2 Stunden Auslauf. Selbst das ist dem Tierquäler zu viel. Er legte bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.

https://www.welt.de/regionales/nrw/article204714270/Gericht-Landwirt-muss-Rindern-Auslauf-geben.html

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200100001&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp