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Das Urteil zeigt zwei Dinge auf:

  1. Die fachliche Unfähigkeit der Richter zwischen einer wissenschaftlich fundierten gesunden veganen Ernährung einerseits und Unsinnsdiäten andererseits unterscheiden zu können. Das Gericht wirft alles in einen Topf.
  2. Die unheilvollen Auswirkungen der interessengesteuerten unqualifizierten DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung). Denn das Gericht beruft sich auf die DGE, die die vegane Ernährung für Kinder mit unwissenschaftlichem Quacksalberargumenten ablehnt. Hier kann man dem Gericht allerdings keinen Vorwurf machen, denn kein Bürger und kein Richter kann zunächst einmal mit der Unfähigkeit und / oder Unseriosität der DGE rechnen.  

Ich erinnere mich noch sehr gut an die kuriosen Stellungnahmen aus dem Tierschutzbereich zu dem letzten Papier der DGE über vegane Ernährung. Dort lobte man in offensichtlich geistiger Umnachtung das Papier der DGE, dass sich jetzt die Sicht der Öffentlichkeit und der Behörden zur veganen Ernährung ändern werde. Ich war fassungslos. Das desaströse Ergebnis des verheerenden Wirkens der DGE sieht man nun an diesem Gerichtsurteil nur zu gut.

www.faz.net/aktuell/politik/berliner-gericht-kein-anspruch-auf-veganes-schulessen-14239228.html#/elections