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«Seit April 2021 gingen in Berlin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) 246 Anträge auf Gewährung der Beschädigtenversorgung ein.

Die Vergleichszahlen zu den eingegangenen Anträgen der letzten Jahre für Berlin:

2017: 7

2018: 3

2019: 6

2020: 3

Impfschäden sind „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung” und in § 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.

Impfschäden werden allerdings nur in den seltensten Fällen anerkannt.»

https://reitschuster.de/post/immer-mehr-antraege-auf-versorgungsleistungen-nach-impfung/