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Anmerkung: Der Skandal ist seit langer Zeit existent, nur wird er nicht thematisiert. Die absurde Regelung «mit oder an COVID-19 gestorben» impliziert geradezu den Willen mit absurden Zahlen ein Schreckensszenario aufzubauen. Dazu kam dann noch die Anordnung des RKI und einiger Staatsanwaltschaften nicht zu obduzieren, damit auf keinen Fall die wahre Todesursache festgestellt wird. Bemerkenswert ist, dass es unter diesen Umständen nicht einmal gelang, eine signifikante Übersterblichkeit zu erreichen.