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„Das heißt, im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz: Wer aus Profitinteresse eine Straftat begeht, wird schwerer bestraft. Das scheint seltsamerweise im Tierschutzrecht anders zu sein, hier wirkt die wirtschaftliche Motivation offenkundig strafbefreiend.“

https://www.tierrechte.de/2018/10/01/interview-mit-prof-jens-buelte-wir-haben-ein-massives-vollzugsdefizit/