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„Der seit Mai 2018 andauernde Rechtsstreit zur Lebensmittelkennzeichnung ‚Käse-Alternative‘ scheint beendet zu sein. – Der Senat des Oberlandesgerichts Celle hat einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach das Gericht die Absicht hat, die seitens der Wettbewerbszentrale e.V. eingelegte Berufung abzuweisen. Damit dürfen die Produkte der Happy Cheeze GmbH – vorerst – weiterhin mit der Bezeichnung ‚Käse-Alternative‘ gekennzeichnet werden.“

https://www.happy-cheeze.com/rechtsstreit_kaesealternative