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«Die Ergebnisse der Beweisaufnahme seien entweder ignoriert oder teilweise ins Gegenteil verkehrt worden. Schmitz stellt mit seinem neuesten Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob die Beweiswürdigung einem politischen Ziel angepasst worden sei – „eben dem Ziel, die Verantwortlichen des PEI, des RKI und der Bundeswehrführung von jedem Verdacht eines systematischen bzw. strukturellen Versagens reinzuwaschen“.»

«Auf 96 Seiten erklären die Richter, warum sie die Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der von den Soldaten duldungspflichtigen Basisimpfung als „rechtmäßig“ und „verhältnismäßig“ einstufen. Dabei stützt sich das Gericht hauptsächlich auf die Einschätzungen der staatlichen Behörden – dem Robert Koch-Institut sowie dem Paul-Ehrlich-Institut.»

«So beschreiben die Richter die Ständige Impfkommission (STIKO) als ein „politisch und weltanschaulich neutrales“ Expertengremium, das „nur ihrem Gewissen verantwortlich“ sei. Die STIKO hätte nicht nur den Nutzwert einer Impfung für die Einzelnen, sondern auch für die Gesamtbevölkerung im Blick.»

«In Anbetracht der eindeutigen Datenlage und der signifikanten Übersterblichkeit in aller Welt seit Beginn der COVID-Impfkampagne könne niemand dementieren, dass die Injektionen für alle Geimpften, vor allem für junge Leute, mit einer konkreten Gefährdung von Gesundheit und Leben verbunden sei, so Schmitz. Trotzdem behaupte das Gericht, dass ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko nicht bewirkt werde.»

«Weiter verweist Schmitz auf dem Umstand, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die COVID-Injektionen zu keiner Zeit positiv war. Es habe nicht einmal eine medizinische Versorgungslücke gegeben, welche die Impfungen erforderlich gemacht hätte.»

«Der Rechtsanwalt hält daran fest, dass es sich bei den COVID-Impfungen um einen Medizinversuch handelt. Seinem Kollegen Ulbrich zufolge müssen gemäß einem Risk-Management-Plan der EMA zahlreiche Gutachten zu unterschiedlichen Auswirkungen der COVID-Injektionen erst bis Ende 2022 sowie in den Folgejahren vorgelegt werden.»

«Demnach könne niemand ernsthaft bestreiten, „dass diese Injektionen experimentell sind und faktisch einem groß angelegten Feldversuch nicht nur an den Angehörigen der Bundeswehr, sondern an der gesamten Weltbevölkerung entsprechen“.»

«Vom Gericht ungewürdigt blieben die Aussagen der von den Soldaten beigezogenen Parteisachverständigen wie den Professoren Sucharit Bhakdi, Arne Burkhardt, Werner Bergholz und Ulrike Kämmerer sowie des Analysten Tom Lausen.»

Besonders erstaunlich und ein Zeichen intellektueller Überforderung des Gerichts:

«„Die Validität und Aussagekraft der Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts wird nicht dadurch infrage gestellt, dass die Kassenärztliche Vereinigung ihrer Pflicht, gemäß § 13 Abs.5 IfSG bestimmte pseudonymisierte Patienten- und Versorgungsdaten an das Paul-Ehrlich-Institut zu übermitteln, bisher nicht nachgekommen ist“, so das Gericht. Mit anderen Worten: Zwar gibt es eine Meldepflicht, aber wenn dieser nicht nachgekommen werde, legt man eben die vorhandenen Daten zugrunde.»

«Bereits nach der mündlichen Entscheidungsverkündung hatten die Anwälte der Bundeswehroffiziere eine Anhörungsrüge eingereicht, „da dieser Senat faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer und die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig ignoriert hat“. Später folgte sodann auch ein Befangenheitsantrag gegen die Richter

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/politisch-motivierte-entscheidung-anwalt-uebt-harsche-kritik-an-bundesrichtern-a4079705.html