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«Wer ein Spital betritt, setzt sich einem erheblichen Risiko aus: Jeder zehnte Patient und jede zehnte Patientin erleidet wegen Behandlungsfehlern einen gesundheitlichen Schaden. Das sind in der Schweiz jedes Jahr 120‘000 Frauen und Männer. 60’000 davon wären vermeidbar. Also jeder zweite gesundheitliche Schaden müsste nicht sein. Solche vermeidbaren Behandlungsfehler führen bei etwa 2500 Patientinnen und Patienten sogar zum Tod. Diese vorsichtig geschätzten Zahlen stammen vom Bundesamt für Gesundheit.»

«Schuld an dieser hohen Opferzahl sind hauptsächlich

  • unzweckmässige Abgabe von Medikamenten;
  • Infektionen, die man im Spital aufliest;
  • vermeidbares Wundliegen;
  • Behandlungs- und Operationsfehler;
  • falsche oder verspätete Diagnosen;
  • Fehler in der Pflege.»

«Die Parlamente in der Schweiz und in Deutschland lassen die Patientinnen und Patienten seit langem auch in anderer Hinsicht im Stich. Denn anders als etwa in Schweden oder in Österreich haften Spitäler und Ärzte in der Schweiz und in Deutschland für Fehler höchstens dann, falls mindestens eine Grobfahrlässigkeit bewiesen ist. Den Beweis dafür müssten die Geschädigten erbringen, obwohl sie keinen Zugang zu den internen Abläufen im Spital haben. Deshalb bleiben Betroffene in den allermeisten Fällen ohne Entschädigung und Genugtuung, selbst wenn sie an Folgen von vermeidbaren Fehlern lebenslang leiden.»

https://www.infosperber.ch/gesundheit/medizin/spital-eingeliefert-ausgeliefert/