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«Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, obwohl ein von ihnen selbst in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss kommt, dass zumindest in zwei Fällen eine Straftat vorliegt.

Was sich liest wie ein schlechter Scherz, ist tatsächlich wahr: Das Gutachten kommt entgegen der Aussage der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass in zwei Fällen Rinder unzureichend betäubt gewesen und den Tieren dadurch erhebliches Leid und Schmerzen zugefügt worden seien.»

https://www.tierschutzbuero.de/schlachthof-oldenburg