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«Insgesamt starben 2021 in Deutschland 893.124 landwirtschaftlich genutzte Tiere in Transporten, 123.604 wurden gar nicht zur „Schlachtung“ zugelassen, aber dennoch getötet, 16.006.865 wurden als „genussuntauglich“ beurteilt.»

«Sie alle landeten in Tierkörperbeseitigungsanlagen. Darüber hinaus wird geschätzt, dass in Bayern jedes fünfte Rind und jedes fünfte Schwein schon stirbt, bevor es überhaupt erst in ein Schlachthaus transportiert werden würde – ca. 220.000 Rinder, fast eine Million Schweine, und etwa zwei Millionen Hühner. Regelmäßige Kontrollen der Tierkörper finden in Tierkörperbeseitigungsanlagen nicht statt.»

«Und auch eine wissenschaftliche Untersuchung von Rindern, die vorzeitig getötet und in Tierkörperbeseitigungsanlagen gebracht wurden, hat gezeigt, dass über 80 % der Rinder körperlich auffällig waren. Die meisten von ihnen hatten mehrere Verletzungen und Fehlbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Haltungsbedingungen stehen. Die meisten Tiere mit Verletzungen wiesen dabei mehrere gleichzeitig auf.»

«Krankheit, Verletzungen – und damit verbundene Schmerzen und andere Leiden – werden von der Tierhaltungsindustrie nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern geduldet. Die „Verluste“, also das Fleisch kranker Tiere, das nicht verkauft werden kann, werden in den gesamten Produktionsprozess (denn nichts anderes ist landwirtschaftliche Tierhaltung) wirtschaftlich eingepreist.»

«Das liegt vor allem auch daran, dass niemand wirklich eine strafrechtliche Verfolgung befürchten muss, obwohl derartige Befunde an getöteten oder verstorbenen Tieren auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hinweisen. Die Strafrechtlerinnen Johanna Hahn und Prof. Dr. Elisa Hoven geben an, in der landwirtschaftlichen Hühnerhaltung gelte die „Faustformel“, dass es frühestens zu Ermittlungen gegen einen Betrieb kommt, wenn über 5 % der Tiere vorzeitig sterben.»

«Ihrer Ansicht nach sei das Tierschutzrecht auf dem Papier zwar vergleichsweise streng. Es werde jedoch einerseits von den Behörden nicht ausreichend kontrolliert und wenn, dann werden mögliche Verstöße oft nicht an die Staatsanwaltschaften weitergegeben. Und bei Fällen, die tatsächlich doch bei Staatsanwaltschaften landen, würden die Verfahren regelmäßig eingestellt. Von 150 untersuchten Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, führten nur 11 überhaupt zu einem Urteil.»

«Hahn und Prof. Dr. Hoven kommen zu dem Schluss, dass Tierquälerei in der landwirtschaftlichen Tierhaltung kaum strafrechtlich verfolgt wird und fordern eine Reform des Tierschutzrechts.»

https://animalequality.de/blog/tierkorperbeseitigungsanlagen-und-das-sytematische-leid/