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„Auch Betriebe mit intensiver Tierhaltung, von Gegnern Massentierhaltung genannt, sind antragsberechtigt, wenn sie Land besitzen. So kommt es zu der widersprüchlichen Situation, dass Betriebe, die durch Mängel in der Tierhaltung in die Kritik geraten sind, ihren Fortbestand mit EU-Agrarzahlungen sichern.“

http://www.spiegel.de/wirtschaft/eu-subventionen-fuer-finanzinvestoren-und-tierhalter-a-1210185.html