Angemeldet als:
Logo

«Zwei Tier- und Umweltaktivisten brachen in einen Schlachthof ein und filmten, wie Schweine betäubt wurden. Die Aufnahmen gelangten ins Internet. Das ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, so das OLG Oldenburg.»

«Im Ergebnis fiel die Abwägung dann zugunsten des Fleischbetriebs aus. Maßgeblich dafür war ein Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht in der sogenannten Wallraff-Entscheidung aufgestellt hat (Beschl. v. 25.01.1984, Az. 1 BvR 272/8): Wer eine Information rechtswidrig beschafft hat, darf diese nicht veröffentlichen. Im aktuellen Fall überwiegt laut OLG die Bedeutung der Information für die öffentliche Meinungsbildung “nicht eindeutig” die Nachteile der rechtswidrigen Beschaffung für die Betroffenen und die Geltung der Rechtsordnung.»

«Einen Rechtfertigungsgrund, insbesondere einen rechtfertigenden Notstand in Bezug auf das Tierwohl, sah der Senat nicht. Die CO₂-Betäubung sei vom Gesetzgeber anerkannt und müsse daher grundsätzlich hingenommen werden. “Wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen”, so das OLG. Keine Lösung sei es, sich das Material für entsprechende Debattenbeiträge durch Eingriffe in fremde Rechte zu beschaffen.»

Anmerkung: Die Darstellung des OLG ist höchst widersprüchlich. Wenn das OLG fordert, «Wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen», dann ist dies aber nur durch Videos möglich. Denn ein Bild sagt bekanntlich mehr als tausend Worte. Da Schlachthöfe aber ihre barbarischen Grausamkeiten gegen Tiere verbergen möchten, bleibt den Tierschützern nur die illegale Beschaffung der Beweise. Wenn Richter selbst an einem OLG bei ihren Abwägungen nicht logisch zu denken vermögen, dann sind solche absurden Urteile leider die Folge.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-oldenburg-13u4525-aktivisten-haften-fuer-heimliche-videos-schweine-betaeubung-schlachthof