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Dr. med. Henrich
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Der Petitionstext:

GEGEN ERLAUBTES SCHAECHTEN laut TIERSCHUTZGESETZ § 4 a, Absatz 2

Das deutsche Tierschutzgesetz sagt :
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
jedoch :
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen

Wir bitten den Bundestag, diesen Absatz 2 mit sofortiger Wirkung ausser Kraft zu setzen, hier folgend ist eine detaillierte Beschreibung, welche Qual dem Tier zugefuegt wird : 
Bei der Schächtung durch einen Schnitt mit einem scharfen Messer durchtrennt man zunächst die vordere Halshaut und die vorderen Halsmuskeln, die Luftröhre und die Speiseröhre. Jeder Mediziner/Anästhesist mit operativer Erfahrung weiß, wie schmerzempfindlich Luftröhre und Speiseröhre sind, besonders aber der Kehlkopf. Danach werden die Halsschlagadern durchschnitten, was zur Folge hat,
dass das Tier neben seinen unerträglichen Schnittschmerzen auch noch zusätzliche Todesangst durch Atemnot erleidet. Diese Atemnot versucht es durch Hyperventilierung vergeblich zu kompensieren, was weitere Schmerzen verursacht und zu den schmerzhaft-angstvoll aufgerissenen Augen führt.
Während des langsamen Ausblutens verstopfen vielfach die Gefäßenden der vorderen Halsarterien, so dass regelmäßig nachgeschnitten werden muss.
Und das alles bei vollem Bewusstsein des Tieres, weil beim Schächtschnitt die großen, das Gehirn versorgenden Arterien innerhalb der Halswirbelsäule, das Rückenmark und die 12 Hirnnerven nicht durchtrennt werden.
Diese noch intakten Gefäße versorgen weiterhin das ganze Gehirn so ausreichend, dass keine Bewusstlosigkeit eintritt.

Das Tier bleibt praktisch bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen bei vollem Bewusstsein und erleidet bis zu seinem langsamen Tod unendliche Qualen.
DIESE TIERQUAL DARF IN DEUTSCHLAND NICHT ERLAUBT SEIN

Deutschland ist ein christliches Land, daher Tierschutz vor Religion, ganz egal welche Religion.

https://www.change.org/p/bundestag-petitionsausschuss-tierschutz-vor-religion-gegen-die-erlaubte-schaechtung