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Erst nachdem alle deutschen Gerichte gegen den Jagdgegner entschieden hatte, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Pflicht, die Jagdausübung zu erlauben einen Eingriff in das geschützte Recht auf Achtung des Eigentums darstelle. Für Eigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, sei eine solche Duldungspflicht eine übermäßige Belastung. Ich kann es nicht fassen, wie deutsche Richter mit einem Hochschulstudium auf die abstruse Idee kommen können, dass die verpflichtende Duldung zum Tiermord auf dem eigenen Grundstück nicht gegen die Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art. 14 GG) oder gegen Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention“ verstösst. Entweder waren die Richter intellektuell ihrer Aufgabe nicht gewachsen oder – was wahrscheinlicher erscheint – sie urteilten poltisch-ideologisch als Fleisch(fr)esser. Umso erfreulicher ist es, dass die wahrscheinlich auch mehrheitlich fleisch(fr)essenden Richter des EGMR sich strikt an die übergeordneten Gesetzen hielten und dementsprechend urteilten.

https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/vegane-eigentuemer-muessen-jagd-auf-grundstueck-nicht-mehr-dulden/