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Fische mit Angelhaken grausam zu quälen und dann wieder frei zu lassen, ist verboten.

Aber:

Fische mit Angelhaken grausam zu quälen und dann zu ermorden, ist erlaubt.

Die Logik einer Schlachthausgesellschaft.

www.giessener-zeitung.de/muecke/beitrag/105694/klare-worte-aus-nordrhein-westfalen-gerichte-befinden-trophaeenangeln-als-tierquaelerei/