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Kategorie: Tierschutz/Tierrechte
Tierquälerei ist nach dem Tierschutzgesetz der Schweiz gesetzeswidrig, wird aber von den Behörden erlaubt, weil sie „praxisüblich“ und damit „tierschutzkonform“ sei!

Tierquälerei ist nach dem Tierschutzgesetz der Schweiz gesetzeswidrig, wird aber von den Behörden erlaubt, weil sie „praxisüblich“ und damit „tierschutzkonform“ sei!

Das ist zwar Irrsinn, aber der Irrsinn ist in der Schweiz und in allen anderen Ländern die übliche Praxis, insbesondere dann, wenn es um Tiere geht. Der VgT Schweiz beschreibt dazu ein aktuelles Beispiel: ERLAUBTE TIERQUÄLEREI IN DER SCHWEIZ Die Hühner in der... mehr lesen